Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Gemeinsamer Nachlass Finkenwerder, Teilungsanordnung nahe Buchholz in der Nordheide, Gesetzliche Erbfolge nahe Pinneberg, Vermoegen Hamburg, Vorweggenommene Erbfolge Norderstedt, Erbschaftssteuer Hamburg, Testament Wedel, Rechtsanwalt nahe Geesthacht, Testamentsformen Schenefeld, Auslandsbezug Pinneberg