Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Schenkung Reinbek, Vorweggenommene Erbfolge Buchholz in der Nordheide, Pflichtteil Finkenwerder, Gesetzliche Erbfolge Hamburg, Testament Geesthacht, Lebensversicherung Erbe Hamburg, Testamentserrichtung Finkenwerder, Vermoegen Quickborn, Ehegattenerbrecht Hamburg, Erbfolgenbestimmung nahe Geesthacht