Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


e.) Testamentsvollstreckung

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser einzelne Verwaltungsaufgaben, z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen oder die Auseinandersetzung des Nachlasses, einem Testamentsvollstrecker anstelle der Erben übertragen. Dies kann sich insbesondere dann empfehlen, wenn viele Erben beteiligt sind, oder wenn die Gefahr besteht, dass die Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses in Streit geraten.

Ferner kann eine Testamentsvollstreckung (sog. "Dauertestamentsvollstreckung") angeordnet werden, um den Erbteil eines Erben oder ein Vermächtnis auf längere Dauer zu verwalten. So kann z.B. geregelt werden, dass minderjährige Kinder als Erben den Nachlass erst mit einem bestimmten Alter (z.B. mit 25) und nicht schon bei Volljährigkeit ausgehändigt bekommen und ein Testamentsvollstrecker diesen bis dahin verwaltet.

 
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